Die Stiftung der Auferstehungskirche Reppenstedt wurde im Jahre 2008 ins Leben gerufen. Initiator und erster großzügiger Zustifter war Hartmut Trichterborn, der die Idee einer Stiftung, die langfristig Zinsen erbringt und damit das Gemeindeleben dauerhaft absichert, an den Kirchenvorstand herangetragen hat. Daraufhin beschloss der Kirchenvorstand, eine nichtrechtsfähige Stiftung in der Trägerschaft und Verwaltung der Kirchengemeinde mit einem Anfangsvermögen von 30.000 Euro zu errichten. Ein Kuratorium wurde bestellt und eine entsprechende Satzung beschlossen.
Hier ein Foto der damaligen Kuratoriumsmitglieder mit Pastorin Ideker.
Die Entwicklung des Stiftungsvermögens seit Stiftungsgründung am 18.08.2008:
- Bis 30.06.2009 – 35.000,- €
- Bis 01.09.2010 – 90.000,- € (inklusive einer privaten Bonifizierung)
- Bis 30.06.2011 – 135.000,- € (inklusive Bonifizierung durch die Landeskirche)
- Bis 19.07.2012 – 150.000,- €
- Bis 23.10.2013 – 166.724,- € (inklusive Bonifizierung durch die Landeskirche)
Am 1.7.2013 startete die Landeskirche eine Bonifizierungsaktion: Auf je 3 zugestiftete EURO legte die Landeskirche noch einen weiteren EURO dazu. Dies führte zu einem großen Anstieg der Zustiftungen, so dass zum Ende der Bonifizierungsaktion
- am 30.06.2015 der stolze Betrag von 312.577,- € erreicht wurde.
Seit dem 1.7. 2017 läuft eine erneute Bonifizierungsaktion der Landeskirche; bis zum 31.12.2017 sind Zustiftungen in Höhe von 11.759,81 € eingegangen; der zu erwartende Bonus auf diese Zustiftungen beträgt 3.919,94 €.
Nach dieser Bonifizierungsaktion, die am 30.06.2019 erfolgreich abgeschlossen wurde (das Stiftungsgesamtvermögen überschritt die 400.000 EUR – Grenze) beläuft sich der Kapitalstock zum 31.12.2020 auf den Betrag von 407.847,16 EUR. Die Zinsen für 2020 können erst im Laufe des Jahres 2021 ermittelt werden.