Die Stiftung der Auferstehungskirchengemeinde Reppenstedt hat bereits zum Ende des Jahres 2018 einen Kapitalstock in Höhe von 359.030 Euro angesammelt, dank vieler großzügiger Zustiftungen durch Mitglieder der Kirchengemeinde. Dafür sind wir sehr dankbar, bildet dieses Kapital doch das Fundament, um auch in schwieriger werdenden Zeiten aus den Zinserträgen das notwendige Personal eigenständig finanzieren und besondere Projekte realisieren zu können. Ein Traum wäre es natürlich, wenn wir die Summe von 400.000 Euro bis zum Jahresende zusammen bekämen!
Am 30. Juni 2019 endet der zweijährige Bonifizierungszeitraum. Wenn Sie also unserer Kirchenstiftung einen Betrag zuwenden wollen, sollten Sie nicht zu lange warten. Denn nur bis Ende Juni lohnt sich Ihre Zustiftung doppelt:
Sie stiften einen beliebigen Betrag und die Landeskirche legt noch mal ein Drittel obendrauf! So werden aus 10 Euro mehr als 13 Euro, aus 60 Euro werden 80 Euro, aus 120 Euro werden 160 Euro usw. Diese Bonifizierung jeder Zustiftung ist ab dem 1.7.2019 nicht mehr möglich!
Im Bonifizierungszeitraum vom 01.07.2017 bis heute sind 29.790 Euro gestiftet worden. Vielen Dank dafür! Von der Landeskirche werden wir daher als Bonus auf diese Zustiftungen weitere 9.930 Euro für unser Stiftungsvermögen dazu bekommen.
Lassen Sie sich die Möglichkeit, gerade jetzt in die Zukunft Ihrer Kirchengemeinde zu investieren, nicht entgehen und stiften Sie! Ihre Zustiftung ist steuerlich absetzbar und hilft dauerhaft!